Benützungsordnung Bogenparcours

Parcoursregeln des O.Ö. Bogensportverbandes

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Vor der erstmaligen Benutzung der Anlage müssen die Parcoursregeln sorgfältig durchgelesen werden und mit der Unterschrift im Parcoursbuch bestätigt werden!
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Vereinseigene Parcours Regeln 

 

  1. Jeder Schütze ist selbst voll für die Sicherheit seiner Person sowie Dritter      verantwortlich. Kinder unter 16 Jahren dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen.

  2. Der Parcours darf erst begangen werden, wenn man sich vorher ordnungsgemäß angemeldet (ins Parcoursbuch eingetragen), die Regeln gelesen und zur Kenntnis genommen und die Benützungsgebühr entrichtet hat!

  3. Der Beschuss der Tierattrappen und Scheiben ist ausschließlich mit Pfeil und Bogen gestattet. Ziele beim Ziehen der Pfeile festhalten.  Jagd- oder Bluntspitzen dürfen nicht verwenden werden. Schießen mit Armbrust ist verboten Es darf pro Runde nur ein Treffer pro Tierscheibe (1 Ziel bei Gruppen) geschossen werden.

  4. Das Bogenschießen ist nur auf dem dafür vorgesehenen Gelände und nur von 08:00 morgens bis 19:00 abends zulässig. Der Parcours ist nur in die durch Nummern / gelbe Pfeile gekennzeichnete Richtung zu begehen.

  5. Bei der Pfeilnachsuche muss eine Person oder ein Gegenstand deutlich sichtbar beim Zielobjekt verbleiben.

  6. Kein Schütze darf sich der Tierattrappe / Scheibe nähern, bevor nicht alle Schützen abgeschossen haben.

  7. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden, Hunde sind anzuleinen. Gebrochene Pfeile und sonstige Abfälle sind mitzunehmen und bei der Hütte zu entsorgen! Am Parcours gefundene Pfeile sind nicht gleichzeitig Eigentum des Finders, sondern müssen bei der Hütte, im vorgesehenen Behälter, abgegeben werden.

  8. Besonderes Augenmerk ist auf Spaziergänger und Personen zu legen, die sich in der Nähe des Parcoursgeländes befinden.

  9. Werden Personen im Bereich des Parcours angetroffen, ist das Schießen einzustellen, bis sich diese aus dem Gefahrenbereich entfernt haben oder sich hinter dem Abschusspflock befinden.

 10. Feuer entzünden ist verboten! Keine glimmenden Gegenstände wegwerfen und rauchen Sie nicht! Achten Sie bitte auf die Sauberkeit am Parcours. Abfälle sind bei der Vereinshütte zu entsorgen.

 11. Es ist verboten, selbstständig die Tierscheiben oder die Abschusspflöcke zu verändern. Dies ist rein dem Sektionsleiter und dem Platzwart vorbehalten.

 

Die Sport UNION Königswiesen und alle für den Betrieb des Parcours mitwirkenden Personen, Grundeigentümer und die Sektion Bogensport übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle. Schadenersatzansprüche der Schützen sind ausgeschlossen.

 

Mitglieder der Sektion Bogensport sind berechtigt, die rechtmäßige Benützung des Parcours und Bezahlung der Gebühr  bei Gästen zu überprüfen.

Der Vorstand